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Singlespeed Bikes – Ein Verbot seitens der Polizei rechtens?
Der Trend von Singlespeed Bikes und Fixies ist steigend und im modernen Stadtleben immer mehr anzutreffen. Aber mit diesem eigentlich positiven Trend taucht eine unerfreuliche Tendenz auf: Immer häufiger kommt es zu Konfrontationen zwischen der Polizei und Fahrradfahrern von Fixies.
Grund der Konfrontation: Einige Fixies weisen über keinerlei Bremsen auf, da die starre Nabe am Hinterrad mit etwas Erfahrung als Bremse verwendet werden kann. So das Argument der Singlespeed Bikern. Auch wenn sie der Polizei noch vor Ort eine Kostprobe geben, um zu beweisen, wie gut und schnell man mit den Fixies auch ohne Bremshebel zum Stillstand kommt, lässt sich nicht jeder Polizist davon überzeugen. In Berlin wurden nach Kontrollen sogar etliche Fixies aus dem Straßenverkehr gezogen und sicher gestellt.
Ist ein Verbot von Fixies seitens der Polizei rechtens? Kurz gesagt: Weist das Fahrrad über keinerlei Bremsen auf, dann ja. Gilt jedoch die starre Nabe als Bremse?
Was sagt die Justizia?
Etwas Licht ins Dunkle bringt ein Urteil des Amtsgericht Bonn aus dem Jahr 2009 (AG Bonn 337 Js 1152/09). In diesem Gerichtsurteil wurde unter anderem der Fahrradfahrer deswegen verwarnt, dass sein Fahrrad über keine zweite unabhängige Bremse verfügt. Einige stufen diese Aussage des Gerichtes Bonn so ein, dass die Starrnabe als eine Bremse einzuordnen sei, da sie vergleichbar mit einer Rücktrittsbremse ist. Allerdings muss man dabei beachten, dass es dazu keine schriftliche Urteilsbegründung gab, von daher kann man die Starrnabe eigentlich noch nicht offiziell als Bremse geltend machen.
Dies machte nochmals ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Mai 2010 (VG 1 K 927.09) deutlich, indem die starre Hinterradnabe nicht als zulässige Bremse gemäß der StVOZ anerkannt wurde. Gemäß § 65 StVOZ muss ein Fahrrad über zwei unabhängige wirkende Bremssysteme verfügen. Die Polizei ist daher im Recht, wenn sie Fixies, die komplett ohne Bremsen gefahren werden, als nicht verkehrssicher einstuft und aus dem Verkehr ziehen lässt. Die Praxis sieht aber dennoch so aus, dass viele Polizisten nichts weiter unternehmen, wenn wenigstens eine Vorderradbremse vorhanden ist, da sie bekanntlich eh die größere Bremswirkung hat.