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Singlespeed Bikes und Fixies im Straßenverkehr
Singlespeed Bikes sind Fahrräder mit nur einem Gang. Typischen Singlespeed Fahrräder haben jedoch keinen Freilauf, sondern einen starren Gang, aus dem Englischen auch „fixed gear“ genannt. Auf diesen englischen Begriff gestützt hat sich liebevoll der Name „Fixie“ für diese Eingang Fahrräder eingebürgert.
Da Singlespeed Bikes sehr einfach gebaut sind und kaum über technischen Schnick Schnack und Grundausstattung verfügen (häufig fehlen Schutzblech, Fahrradlichter und gar Bremsen), sind sie sehr leicht und setzen sie nur einen minimalen Zeitaufwand für ihre Wartung voraus. Vor allem in Großstädten wie Berlin und München erfreuen sich Fixies immer größerer Beliebtheit und deren Fan-Gemeinden erfahren einen stetigen Zulauf. Für viele ist es bereits ein Kultobjekt, viele andere schließen sich diesem Trend erst an, da ihnen mit den Fixies das absolut ursprüngliche und originale Fahrgefühl mit dem Fahrrad versprochen wird.
Jedoch wird in keiner anderen Großstadt wie Berlin das Fahrradfahren mit diesem Singlespeed Bike so heftig diskutiert. Grund für uns, als Orientierung eine kurze Übersicht zu geben, wie Fixies im Straßenverkehr zu betrachten sind. Zuerst gehen wir jedoch kurz auf die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Was sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO)?
Immer wieder hört man von Berichten, wonach die Polizei „Fixed Gear“-Fahrräder in Beschlag nahmen. Der Polizei zu Folge seien Fixies nicht verkehrssicher und genügen nicht den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese ist nicht zu verwechseln mit der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die StVZO gibt Auskunft darüber, welche technischen Voraussetzungen unter anderem das Fahrrad erfüllen muss, damit es im Straßenverkehr zulässig ist.
Grundsätzlich gilt gemäß der StVZO § 67, dass Fahrräder über aktive und passive Beleuchtungssysteme wie Lichter und Reflektoren verfügen muss. Eine Sonderregelung gilt für Rennräder, die leichter als 11 kg sind. Bei Rennrädern darf die aktive Beleuchtungsanlage auch abgenommen werden. Da Fixies weitgehend einen Rennrad Rahmen haben und leichter als 11 kg sind, benötigen sie also nicht zwingend ein Licht.
Der größte Streitpunkt ist aber der §65 Abs. 2 StVZO: Die Bremsen. Das Gesetz schreibt deutlich vor, dass das Fahrrad zwei unabhängig wirkende Bremsen haben muss. Die Anhänger der Fixies beteuern, dass sie mit wenig Übung genauso gut die Geschwindigkeit und das Bremsen dank der starren Nabe über die Pedale steuern können und auf eine zusätzliche Vorderradbremse nicht angewiesen sind. Aber das Gesetz drückt sich eindeutig aus. Und deswegen geben Gerichtsurteile immer wieder der Polizei Recht, wenn sie Fixies, die keine Bremsen haben, als „nicht verkehrssicher“ deklarieren und aus dem Verkehr ziehen. Aus Sicht des Gesetzgebers ist nur eine Vorderradbremse auch nicht ausreichend, um es ordnungsgemäß verkehrssicher zu machen. Jedoch wird selbst die Polizei kein Singlespeed Bike aus dem Verkehr nehmen, wenn es wenigstens über eine solche Vorderrad Bremse verfügt, da ja eh bekannt ist, dass die Vorderrad Bremse die größere Bremsleistung erzielt.
Singlespeed Bikes und Fixies ohne Bremsen sind also für den Straßenverkehr nicht zulässig. Das heißt jedoch nicht, dass man auf diesen puristischen Fahrgenuss gänzlich verzichten muss. Wie in unserem Shop zu sehen ist, gibt es überaus extravagante und sportliche Modelle von Singlespeed Bikes mit fixed Gear, mit denen das heiß geliebte Fahrgefühl der Fixies garantiert ist und dennoch verkehrssicher sind. Hauptsache ist doch, dass die beiden unabhängigen Bremsen vorhanden sind, ob und wie man sie benutzt, bleibt doch jedem selbst überlassen. Jedoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass für jeden Radfahrer die StVO gilt. Das Beachten der StVO ist vor allem in der Stadt von Bedeutung, wo die Gefährdung von und durch andere Verkehrsteilnehmer einschließlich Fußgänger größer ist. Von daher ist es besonders für Fixie Fahrer erforderlich, vorausschauend und umsichtig zu fahren. Bemerkenswert ist, dass Singlespeed Bikes mit fixed gear bei Fahrradkurieren sehr beliebt sind, aber selbst diese sind angehalten, sich an der StVO zu halten. Fahrrad Unfälle in Folge von Geisterfahren und Missachten von Verkehrszeichen könnten vermieden werden. Um die eigene Gesundheit und die von anderen nicht zu gefährden, ist es empfehlenswert, wenn man mit Singlespeed Bikes erst dann in der Stadt herum fährt, nachdem man schon etwas Übung hat; vor allem an die Kurbel, die sich ja ständig mit dreht, muss man sich erst einmal gewöhnen, diese trägt jedoch dann auch total zum Spaßfaktor bei. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass wegen fehlender Fahrradbeleuchtung Singlespeed Bikes besonders bei Dämmerung schwerer wahrzunehmen sind. Batterielichter schaffen dabei Abhilfe.