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Rad des Nachbarn kaputt gefahren – Zahlt die Haftpflichtversicherung

Frage:
Ich hab mir das Rennrad des Nachbarn ausgeliehen und wollte damit eine nette Feierabendrunde drehen. Da ich mit den Klickpedalen nicht zu recht kam, bin ich an einer Ampel gestürzt und wie es auch passieren musste, hat der Carbonrahmen dabei eine Macke davongetragen. Zahlt meine Haftpflichtversicherung den Schaden?

Antwort:
In den allermeisten Haftpflichtversicherungen sind Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen ausgeschlossen. Warum? Weil der Versicherer möchte, das man mit geliehenen Sachen genauso umgeht wie mit seinem Eigentum. Wenn diese Klausel nicht enthalten wäre, würde die Sorgfalt darunter leiden.

Deswegen wird der Rahmenschaden des Nachbarn durch die Versicherung nicht bezahlt. Wenn du jetzt nicht umgefallen wärst, sondern mit dem Fahrrad einen Gartenzaun beschädigt hättest, würde der Schaden am Gartenzaun bezahlt werden. Dieser Ausschluss betrifft also nur die oben erwähnten geliehenen oder gemieteten Gegenstände.

Wenn du dir das Rennrad ohne zu Fragen ausgeliehen hättest, wäre das eine grenzwertige Angelegenheit, da eine Miete bzw. eine Leihe immer das Einverständnis des Besitzers voraussetzt.

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