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Mountainbike Beleuchtung

Wer an seinem Mountainbike Beleuchtung nachrüsten möchte, findet in aller Regel mit einem Batterielicht die passende Mountainbike Beleuchtung. Wenn die Mountainbike Beleuchtung StVZO konform sein soll, ist mit deutlich mehr Aufwand zu rechnen. Um seine Mountainbike Beleuchtung StVZO zu trimmen, sind ein Vorderlicht, ein Rücklicht sowie Reflektoren in den Speichen notwendig.

Den meisten Polizisten ist es egal ob die Beleuchtung am Mountainbike StVZO konform ist oder nicht. Die Polizei ist meist schon froh wenn irgendetwas am Rad blinkt oder leuchtet. Viele Mountainbiker und Fahrradfahrer unterschätzend die Gefahr in der Dämmerung gewaltig. Oftmals entscheiden wenige Augenblicke zwischen Glück und Unglück. Autofahrer müssen schnell reagieren können, wenn eine plötzliche Veränderung der Verkehrssituation eintritt. Wenn ein Mountainbiker ohne helles Fahrradlicht unterwegs ist und womöglich noch mit dunkler Fahrradbekleidung unterwegs ist, sinkt die Sicherheit im Straßenverkehr enorm. Moderne Mountainbikes sind ja eigentlich für den Geländesport entwickelt und sind deshalb ohne Fahrradlicht ausgestattet. Deswegen gibt es spezielle Mountainbike Beleuchtung für die Strasse und das Gelände. Zu helles Licht (wie eine  Lupine Lampe) sollte bei voller Leuchtkraft nur im Gelände eingesetzt werden, denn das helle LED Licht kann – wenn falsch eingestellt – andere Verkehrsteilnehmer blenden und zu Unfällen führen. Wer an seinem Mountainbike Beleuchtung nachrüsten möchte, findet bei Cateye und Sigma verschiedene Batterielicht Sets.

Die meisten Batterielicht Sets können ohne spezielles Werkzeug am Fahrradlenker und an der Sattelstütze montiert werden. Wenn ihr eure Mountainbike längere Zeit unbeaufsichtigt stehen lasst, solltet ihr eure Mountainbike Beleuchtung demontieren, ansonsten könnt ihr euch über kurz oder lange nach einer neuen Fahrradbeleuchtung umsehen.

Ergänzendes  zum Thema „Mountainbike Beleuchtung StVZO“:
Als dieses Gesetz erlassen wurde gab es noch keine Mountainbikes. Ausdrücklich ausgenommen von der Regelung durch die StVZO sind „Rennräder unter 11 kg“. Sobald dieses Gesetz eine Überarbeitung bekommt, wird sicherlich auch in Sachen Mountainbike Beleuchtung Rechtssicherheit herrschen. Allerdings ist uns noch kein Polizist über den Weg gelaufen, der – bei vorhandenen, aber nicht StVZO konformen Batterielicht – eine Strafe ausgesprochen hätte. Alle waren froh, dass irgendein funktionierendes Fahrradlicht montiert war.

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