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Darf ein Kindersitz vorne ans Fahrrad?

Frage:
Ich möchte gern einen Kindersitz vorn am Fahrrad montieren. Ist das erlaubt? Mir wurde gesagt dass ein Kindersitz vorne ans Fahrrad zu bauen nicht erlaubt ist!

Antwort:
Die sicherste Art sein Kind mit dem Fahrrad zu transportieren ist mit einem speziellen Fahrradanhänger. Allerdings kosten diese mehrere hundert Euro. Laut §21 StVO (3) dürfen auf Fahrrädern nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von Personen die mindestens 16 Jahre alt sind mitgenommen werden. Für die Kinder müssen besondere Sitze vorhanden sein die dafür sorgen dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen gelangen.

Laut StVO gibt es keine Einschränkung, dass ein Kindersitz nicht vorne ans Fahrrad montiert werden darf, sofern die Füße des Kindes ausreichend geschützt sind. In Österreich muss der Kindersitz hinter dem Fahrer des Fahrrads angebracht sein (Quelle: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1130100%2C%2C)

4 Kommentare zu “Darf ein Kindersitz vorne ans Fahrrad?”

Daniel meint:

Die Zeile „sofern die Füße des Kindes ausreichend geschützt sind“! Da die Fußrasten für die Gabel montage im Geltungsbereich der StVZO nicht zugelassen sind, geschweige denn nicht mal verkauft werden dürfen, kann man dem Kind keinen ausreichenden Schutz bieten. „Verkauf und Nutzung im Geltungsbereich der StVZO unzulässig, nur für den Export bestimmt“ Orginal text Hartje. Heißt unterm Strich einfach einen Sitz hinten drauf, Helm auf und sicher ist das Kind. Funktioniert seid Jahren und wird es weiterhin. Wir hören diverse vermeintliche Gründe das Kind nach vorne zu setzen, die sich meist mit ein wenig Erziehung des Kindes und Geduld lösen lassen!


Laura meint:

Was ein Unsinn zu schreiben „einfach einen Sitz hintn drauf, Heml auf und sicher ist das Kind…. …“ In den Niederlanden sitzen viel mehr Kinder vorne, es ist nicht nachweislich gefaehrlicher das Kind vorne oder hinten zu transportieren. Waehrend das Kind vorne bereits lernt den Strassenverkehr zu beobachten, von den Eltern beobachtet werden kann schlaeft es hinten beim Radeln ein (da es hinten nur den Ruecken der Eltern sieht) rutscht es zur Seite udn das ad erfaehrt eine Schieflage…. na herzlichen Glueckwunsch, Paragraphen-Land und Auto-Land Deutschland….


K meint:

Kann mir jemand bitte den Paragraphen nennen, in dem steht, dass die Fußstützen nicht an der Gabel montiert werden dürfen? Laut §21 Abs. 3 StVO steht nur etwas von „wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.“ Das schließt für mich die Gabelmontage nicht aus. Danke!


Andi meint:

Die Zeit verweist auf die europäische Norm DIN EN 14344, die Kindersitze vorne einschließt. Dort wird unter anderem auch gefordert, dass die Füße nicht die Räder berühren können dürfen.
https://www.zeit.de/mobilitaet/2017-05/kinderfahrradsitz-verkehrsrecht-sicherheit



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