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Fahrradbeleuchtung – Sind Vorderlicht und Rücklicht ausreichend?
Frage:
Momentan wird es ja schon sehr früh dunkel. Da ich täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit unterwegs bin, möchte ich wissen ob das Fahrradbeleuchtung Vorderlicht und Rücklicht ausreichend sind oder ob Katzenaugen und Reflektoren erforderlich sind. Ich hab keine Lust das mich die Polizei aufhält und ich wegen einer Kleinigkeit Strafe bezahlen muss.
Antwort:
Was als Fahrradbeleuchtung erforderlich ist, ist im Gesetz klar vorgeschrieben. Es muss ein Fahrradlicht mit Dynamobeleuchtung vorhanden sein (Batterielichter dürfen lt. Gesetz nur zusätzlich verwendet werden) das mindestens 3 Watt Lichtkraft erzeugt. Katzenaugen oder Speichenreflektoren müssen am Vorderrad und Hinterrad vorhanden sein. Die Reflektoren sind auch oftmals schon in dem Fahrradreifen – wie z.B. im Schwalbe Marathon – integriert.
In der Praxis ist es der Polizei oftmals egal, ob man mit Dynamolicht oder Batterielichtern unterwegs ist – solange ist funktionieren. Bei Batterielichtern muss man wirklich aufpassen, dass die Akkus oder Batterien immer voll sind. Bei einem Nabendynamo erzeugt man sich den Strom selbst und hat dieses Problem deshalb nicht.
Den genauen Wortlaut des Gesetzes kannst du hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html