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Darf ich mein Fahrrad im Zug mitnehmen?

Frage:
Ich möchte in Zukunft mein Fahrrad öfters mal im Zug mitnehmen. Darf ich das überhaupt bzw. gibt es bestimmte Dinge zu beachten?

Antwort:
Viele Nahverkehrszüge sind bereits mit speziellen Abteilen für Fahrräder ausgestattet. Ein spezielles Fahrradsymbol in den Einstiegsbereichen kennzeichnet diese Abteile (diese sind normalerweise ganz vorne zu finden oder sind als letzter Wagon am Zug angehängt). Neben diesen Bereichen ist es bei der Bahn auch gestattet die Einstiegsbereiche als Abstellplatz zu verwenden. Allerdings dürfen andere Reisende dabei nicht behindert werden. Es besteht kein Recht (!) auf die Mitnahme eines Fahrrads im Zug. Gerade im Berufsverkehr sollte dies beachtet werden, da man ansonsten unter Umständen keinen Platz für sich und sein Fahrrad findet. Bei regionalen Verkehrsverbünden (MVV, RMV usw.) ist die Fahrradmitnahme leider oftmals unterschiedlich geregelt. Vor allem kann es passieren das es spezielle Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme gibt. Deswegen vorher informieren.

Im Fernverkehr sind in einigen ICE und EC Zügen passende Abteile für Fahrräder eingerichtet. Wenn ein solches Abteil dringend benötigt wird, sollte vor der Bahnreise geprüft werden, ob der geplante Zug auch über ein solches Radabteil verfügt. Für die Fahrradmitnahme in Fernzügen benötigen Sie auf alle Fälle eine Fahrradkarte sowie eine Stellplatzreservierung (diese muss einen Tag vor Reiseantritt gebucht werden). Bei der Verwendung dieser Abteile muss das Rad in aller Regel eingehängt werden. Dazu muss das Gepäck vom Gepäcktrager des Rads entfernt werden.

Zu den Kosten:
Im Nahverkehr kann die Mitnahme zu bestimmten Zeiten sogar kostenlos sein. Das muss man vorab am Schalter klären. In Fernzügen kostet die Mitnahme eines Fahrrads zwischen 6 und 9 € (Stand 2011).

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