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Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?

Frage:
Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?

Antwort:
Ein Radfahrer der sein Fahrrad nicht über den Zebrastreifen schiebt sondern diesen fahrend überquert, genießt bei der Überquerung des Fußgängerübergangs nicht den Schutz eines Fußgängers. Sie haben keinen Vorgang gegenüber dem fließenden Verkehr – es sein denn sie schieben ihr Rad über den Zebrastreifen. Den Vorgang am Zebrastreifen haben nur Fußgänger sowie Rollstuhlfahrer. Im Falle eines Schadens zwischen Kfz und Radfahrer wird der Schaden oftmals bei Gerichtsurteilen 50/50 geteilt.

Urteile: OLG Hamm, 13 U 219/91, OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 39/98, AG Köln, 266 C 135/83

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