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Darf ich beim Fahrradfahren telefonieren?

Frage:
Als ich neulich beim Fahrradfahren telefoniert habe, hat mich doch glatt die Polizei angehalten und mir einen Strafzettel verpasst. Darf ich beim Fahrradfahren telefonieren oder nicht? Ich dachte das gilt nur beim Autofahren?

Antwort:
Telefonieren ist nicht nur beim Autofahren verboten, sondern auch tatsächlich beim Fahrradfahren. Wer beim Fahrradfahren telefoniert begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Bußgeldstrafe von bis 25 € bestraft werden. Wie beim Autofahren ist das Telefonieren auf dem Fahrrad mit einer Freisprechanlage natürlich erlaubt. Wer denkt, dass dieses Vergehen von der Polizei nicht geahndet wird, irrt gewaltig. Die Polizei geht nicht nur gegen telefonierende Autofahrer vor, sondern auch gegen solche die auf dem Fahrrad telefonieren.

Ein Kommentar zu “Darf ich beim Fahrradfahren telefonieren?”

Bettina Schimke meint:

Telefonieren auf dem Fahrrad …. hmmmm, was tun, wenn ein „Ordnungshüter“ oder Knöllchenschreiber auf seinem Dienstfahrrad telefoniert und mit einer mündlichen Verwarnung davonkommt?

Folgende Gegebenheit: ich wurde aufgeschrieben, da ich im Halteverbot stand. Der Knöllchenschreiber spielte sich noch als Lehrmeister auf, massregelte mich auf offener Straße und fuhr dann mit seinem Fahrrad weg und nahm ein Telefonat an!!!

Wenn ich zahlen soll, will ich, dass der auch zahlt. Wie gehe ich am besten vor? Der Zettel kam heute mit der Post.

LG BS



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